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Weniger Beschwerden bei der Ombudsstelle für Investmentfonds

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Die Ombudsstelle für Investmentfonds hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 veröffentlicht. Demnach ist die Zahl der Verbraucheranfragen und -beschwerden im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 138 Eingänge registriert, während es im Jahr 2024 noch 207 gewesen waren.

Ein Großteil der Schlichtungsanträge bezog sich auf Kostenklauseln in Riester-Verträgen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. November 2023 (Aktenzeichen XI ZR 290/22). Weitere Anträge betrafen Kostenklauseln in den Anlagebedingungen von Fonds im Zusammenhang mit einem BGH-Urteil vom 5. Oktober 2023 (Aktenzeichen III ZR 216/22). Darüber hinaus gab es Beschwerden zur Sonderbewertung eines offenen Immobilienfonds sowie zur Risikoeinstufung in Verkaufsunterlagen.

Von den insgesamt 138 Eingängen entfielen 97 auf Schlichtungsanträge und 41 auf allgemeine Anfragen. Insgesamt entspricht dies einem Rückgang um 33 Prozent gegenüber dem Jahr 2024.

Im zeitlichen Verlauf zeigte sich ein moderates Beschwerdeaufkommen in der zweiten Jahreshälfte: Im dritten Quartal wurden 30 Eingänge verzeichnet, im vierten Quartal 48. Zum Vergleich: Im vierten Quartal 2024 hatte die Ombudsstelle noch 65 Eingänge registriert.

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